Zucht Golden Retriever

Ich züchte unter den strengen Regeln der Zuchtordnung des GRC.
Alle Hunde müssen, bevor sie zur Zucht zugelassen werden, eine Reihe von Tests bestehen, sowie auf Ausstellungen bewiesen haben, dass sie dem Rassestandart voll entsprechen. Im Einzelnen:
  • Gutachten über die Hüftgelenke durch Prof. Tellhelm Universität Gießen in anonymisierten Verfahren. D und E klassifizierte Hüftgelenke führen zu Zuchtausschluss
  • Gutachten über die Ellenbogengelenke durch Prof. Tellhelm Universität Gießen im anonymisierten Verfahren. ED Grad 2 und 3 führen zu Zuchtausschluss.
  • Augenuntersuchung durch einen Fachtierarzt . HC, erblicher Katharakt) sowie PRA (progressive Netzhautablösung) Entropium (Lidkanteneinrollung) sowie Ektropium (Lidkantenausrollung) führen zum Zuchtausschluss.
  • Wesenstest durch einen Wesensrichter des GRC, in dem Schussfestigkeit, Jagdtrieb, freundliches Wesen und Sicherheit festgestellt werden müssen.
  • Der Retriever muss 2 x auf Ausstellungen mit mindestens sehr gut bewertet sein.
  • Die Formwertprüfung muss mit ?sehr gut? bestanden werden.

Jeder Züchter muss ein Erstzüchterseminar bestanden haben.
Die Zuchtstätte wird von einem Zuchtwart des GRC begutachtet werden.
Wenn die Golden Retriever Welpen 7 Wochen alt sind, kommt ein Zuchtwart des GRC und begutachtet die Mutterhündin und die Welpen. Das wird protokolliert.